Vertane Chance bei der Umsetzung der CSR-Richtlinie

18. WP - 21.09.2016 Zum Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ erklärt Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

Die Bundesregierung setzt die EU-Richtlinie nur halbherzig um. Wieder einmal ist eine Chance verpasst, deutsche Unternehmen beim Thema „Nachhaltigkeit“ zum Vorreiter zu machen.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist völlig unzureichend definiert. Die Regelungen gelten nur für Kapitalmarktgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das betrifft gerade einmal etwa 300 Unternehmen in Deutschland. Viele große Unternehmen wie Aldi oder Ferrero müssten demnach gar keine Nachhaltigkeitsberichte erstellen.

Bei den Inhalten der Berichte bleibt der Gesetzentwurf sehr unkonkret. Es werden weder klare Kriterien bezüglich der Informationen zu ökologischem, sozialem und menschenrechtlichem Unternehmenshandeln definiert, noch werden die Unternehmen verpflichtet, sich bei den Berichten an standardisierten Rahmenwerken wie zum Beispiel der Global Reporting Initiative oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu orientieren.

Nachhaltigkeitsberichte sind ihr Papier nur Wert, wenn sie aussagekräftig und vergleichbar sind. Das ist in dieser Regierungsvorlage nicht der Fall. Der Maas-Entwurf ist mehr Schein als Sein.

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