Bundestagswahl 2017

Renate Künast beim 2. Schöneberger Regenbogenfest

16.09.2017 Heute war Renate Künast beim 2. Schöneberger Regenbogenfest des bisher einzigen Regenbogenfamilienzentrums in Deutschland. Beim Politiktalk mit den anderen Direktkandidat*innen für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ging es um die Frage: Was haben Sie (Ihre Partei) für Familienvielfalt in diesem Land, insbesondere für Regenbogenfamilien, vor zu tun?

Dazu unsere Grünen Antworten: 

  • Familie ist überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen, und insbesondere dort, wo Kinder sind: in Ehen mit und ohne Trauschein, in Patchwork- und Regenbogenfamilien, bei Alleinerziehenden, bei Adoptiv- oder Pflegeeltern.
  • Das derzeitige Familien- und Kindschaftsrecht deckt weder die Vielfalt noch die Veränderlichkeit der vielfältigen Familienformen ab. Patchworkfamilien, in denen Kinder mit mehr als zwei erwachsenen Bezugspersonen aufwachsen, oder gleichgeschlechtliche Regenbogenfamilien sind bislang weitgehend unberücksichtigt.
  • Deshalb werden wir sicherstellen, dass Regenbogenfamilien gleiche Rechte und gleiche Anerkennung wie traditionelle Familienformen verliehen bekommen. Wir werden die Regelungen des § 1592 BGB  (automatische Vaterschaft des Ehemannes, Vaterschaftsanerkennung und –feststellung) auf die in eine gleichgeschlechtliche Ehe hineingeborenen Kinder ausdehnen.
  • Darüber hinaus wollen wir das Familienrecht erweitern und elterliche Mitverantwortung sozialer Eltern absichern. Für soziale Eltern fehlt der rechtliche Rahmen, der ihre Familienform absichert, und das, obwohl sie feste Wegbegleiter*innen für ihre Kinder sind. Wir wollen das Familienrecht weiter denken und mit dem Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung die rechtlichen Möglichkeiten für Mehreltern-Konstellationen schaffen. Neben den leiblichen Eltern soll die elterliche Mitverantwortung auf maximal zwei weitere Erwachsene übertragen werden können. Das würde das Zusammenleben in Patchwork-Familien rechtlich besser gestalten und auch viele alltägliche Probleme von Regenbogenfamilien lösen.
  • Immer mehr Lesben und Schwule wünschen sich Kinder und ziehen dafür auch ärztlich assistierte Reproduktion in Betracht. Bei der Zulassung zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und bei der Übernahme der anfallenden Behandlungskosten werden sie allerdings gegenüber Heterosexuellen diskriminiert. Wir fordern, dass die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung lesbischen Frauen in gleicher Weise wie heterosexuellen Frauen offen stehen muss.
  • Zudem schlagen wir ein neues familienrechtliches Institut der Elternschaftsvereinbarung vor. Sie sollte vor Zeugung des Kindes beim Jugendamt abgegeben werden können, sodass beide Wunscheltern bereits mit Beginn der Schwangerschaft ein Verwandtschaftsverhältnis begründen können.
  • Von der Elternschaftsvereinbarung werden in erster Linie diejenigen Paare Gebrauch machen, die ein Kind mithilfe einer sog. nicht vertraulichen Samenspende (vermittelt durch eine Samenbank) bekommen möchten. Die neue rechtliche Möglichkeit wird darüber hinaus auch denjenigen Paaren zugutekommen, die den Samenspender kennen und die Rechtsverhältnisse zwischen biologischen Eltern und Wunscheltern von vorneherein verbindlich klären möchten.