In seinem Urteil vom 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasst, besser bekannt als Sterbehilfe. Vor einigen Wochen habe ich gemeinsam mit Katja Keul einen Diskussionsentwurf vorgelegt, der einen Regelungsvorschlag für die Umsetzung dieses Urteils macht. Diesen Entwurf haben wir in den vergangenen Wochen intensiv mit interessierten Abgeordneten und juristischem Fachpersonal diskutiert und weiterentwickelt.

Hier findet sich nun der finale Gesetzentwurf zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben: Gesetzentwurf_Sterbehilfe_Stand_24032021_final.pdf