Fachgespräch

Umsetzung der CSR-Richtlinie: Nachhaltigkeit von Unternehmen sichtbar machen

24.06.16 Ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet, interessiert heute nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch Investorenund Geschäftspartner. Die europäische CSR-Richtlinie führt daher Offenlegungspflichten für große Unternehmen ein. Zukünftig müssen sie nicht nur über ökonomische, sondern auch über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit berichten. Bis Dezember 2016 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. 

Am 24. Juni 2016 haben wir deshalb ein Fachgespräch veranstaltet, in dem wir uns in zwei Themenblöcken mit Expert*innen ausgetauscht haben, um herauszufinden, was CSR-Berichte wirkungsvoll macht und zum anderen, welche Anforderungen wir an die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht fordern.

Als Fazit können wir festhalten, dass es der grünen Bundestagsfraktion bei der Umsetzung darum geht, dass die nationalen Spielräume genutzt werden, um ein möglichst hohes Maß an Transparenz im Bereich ökologischer und sozialer Indikatoren zu erreichen. Unser Ziel ist es, die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsindikatoren ebenso selbstverständlich, einheitlich und vergleichbar zu machen wie die der Finanzdaten. Die Anforderungen an die Berichtspflichten sollten daher möglichst konkret sein , damit CSR-Berichte tatsächlich aussagekräftig sind, Wirkung entfalten und Nachhaltigkeit im Unternehmen stärken. Was drauf steht, muss auch drin sein.