Doppelte Staatsbürgerschaft - Weg mit dem Optionszwang!

 

08.04.13 Zu einer Gesellschaft der Vielfalt gehört nach grünem Verständnis auch eine Politik der Mehrstaatigkeit. In diesem Sinne hatte Rot-Grün im Jahre 1999 das völlig veraltete Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. So erhalten seither in Deutschland geborene Kinder, auch nicht-deutscher Eltern einen deutschen Pass – zusätzlich zu der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Im Gesetzgebungsverfahren setzten jedoch Union und FDP damals die sogenannte Optionspflicht durch: Danach müssen sich diese jungen Deutschen bis zu ihrem 23. Geburtstag zwischen ihrem deutschen Pass und der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden – ein weltweit einzigartiger Nonsens. In den nächsten Jahren werden hunderttausende junge Deutsche optionspflichtig.

 

Im Jahr 2013 werden nun die ersten rund 3.300 Optionspflichtigen 23 Jahre alt. Denen, die sich nicht entscheiden, droht der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

 

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hat nun ergeben, dass allein im Januar 2013 in nicht weniger als 16 Fällen hier geborene Deutsche zu Ausländern im eigenen Land gemacht wurden. Und es kommt noch schlimmer: Rund 750 deutsche Staatsangehörige – also fast ein Viertel aller in diesem Jahr Optionspflichtigen – hatten den Angaben der Bundesregierung zufolge noch keine Erklärung abgegeben, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen. Auch ihnen droht die Ausbürgerung (Bundestags-Drucksache 17/12321).

 

Dessen ungeachtet erklärt uns Schwarz-Gelb sei vier Jahren immer wieder, dass das Verbot von Mehrstaatigkeit beziehungsweise der Optionszwang völlig in Ordnung sei: „Die Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ - so verstieg sich die Koalition kürzlich - sei „eines der prägenden Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Sie ist Ausdruck der einheits- und staatsbildenden Funktion der Staatsangehörigkeit“ (BT-Drs. 17/8268, S. 12) Was für ein Unsinn - die Idee einer deutschen Monokultur ist ein überholter Mythos: Deutsche haben heutzutage schon längst unterschiedlichste Wurzeln.

 

Doppelte Staatsbürgerschaft ist zudem längst Normalität in unserem Land. Bei uns leben über drei Millionen SpätaussiedlerInnen und zwei Millionen UnionsbürgerInnen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Seit Jahren erfolgt die Hälfte aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Hat irgendjemand diesbezüglich jemals etwas von „Loyalitätskonflikten“ gehört?

 

In vielen europäischen Ländern wird die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit schon seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert. Wir wollen das auch für Deutschland.

 

Die Optionsregelung ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich: So dürfen Kinder binationaler Eltern, sowie Kinder von Eltern aus EU-Ländern ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten. Das ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen. Hinzu kommt noch der bürokratische Aufwand für Behörden und Gerichte.

 

Der Optionszwang ist vor allem aber diskriminierend und integrationshemmend. Jungen Menschen, die von Geburt an Deutsche sind, wird signalisiert: „Ihr seid lediglich Deutsche unter Vorbehalt.“ Das ist fatal. Es darf keine Deutschen erster und zweiter Klasse geben. Diese Menschen gehören zu uns – ohne Vorbehalt.

 
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