• Der Tierschutz ist in Deutschland unter anderem im Grundgesetz und im Tierschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben. Doch sowohl bei Kontrollen als auch in der Strafverfolgung von Verstößen gibt es immer wieder große Defizite. 
  • Tierschutz muss endlich konsequent umgesetzt wird. Ein Anfang wäre, Tierquälerei nicht mehr im Neben-Strafrecht zu verstecken.
  • In einem von uns beauftragten Gutachten wird vorgeschlagen, dafür die strafrechtlichen Bestandteile aus dem Tierschutzgesetz in das Strafgesetzbuch zu verschieben. Auf dieser Grundlage haben wir nun einen Gesetzentwurf eingebracht.

Nach dem deutschen Tierschutzgesetz darf man kein Tier ohne vernünftigen Grund töten und man darf es nicht quälen. In Anbetracht der Haltungsbedingungen bei wirtschaftlich genutzten Tieren ist jedoch ein großes Vollzugsdefizit festzustellen - sowohl bei den Kontrollen als auch in der Strafverfolgung.

Tierquälerei ins Strafgesetzbuch

Auf der Grundlage des Gutachtens „Reform des Tierschutzkriminalstrafrechts zur effektiven Bekämpfung von Tierquälerei.“ haben wir einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wir erwarten von den anderen Fraktionen, dass sie sich im Bundestag ebenfalls für eine konsequente Stärkung des Tierschutzes einsetzen.

Das werden wir in den weiteren Beratungen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft einfordern.

Tierquälerei darf kein Kavaliersdelikt sein

Unser Gesetzentwurf macht deutlich, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist, das quasi im Neben-Strafrecht versteckt werden kann. Der Grundtatbestand bleibt erhalten, zusätzlich sollen Erschwernisgründe ergänzt werden.

Strafmaß erweitern

Somit soll das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Haftstrafe für solche Fälle erweitert werden, in denen Amtsträger, Tierhalter oder Gewerbetreibende diese Straftaten begehen. Personen also, bei denen die  Gesellschaft von einer besonderen Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere ausgeht.

Aus der Erlaubnis eine sehr große Anzahl von Tieren zu halten, oder den Tierschutz zu kontrollieren, erwächst eben auch die Verantwortung, für den Tierschutz Sorge zu tragen.

Das Ziel ist klar: Tierschutz muss endlich umgesetzt werden!

 

Weitere Infos:

Die Rede im Bundestag vom 26.03.2021

Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes

Gutachten „Reform des Tierschutzkriminalstrafrechts zur effektiven Bekämpfung von Tierquälerei. Entwurf einer Strafvorschrift gegen die Tierquälerei im Strafgesetzbuch“