Mein Verbraucherwunschzettel für das Jahr 2015

30.12.2014 Verbraucherschutz am Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht, zu wissen was drin ist. Das gilt für den Kauf von Nahrungsmitteln (Schadstoffe, Inhaltsstoffe) ebenso wie für den Kauf von Kleidung und der Frage, wie sie produziert wurde (fair, ILO, Öko ) oder für den Erwerb von Finanzanlagen (Zertifizierung, Risikoeinstufung, „Beipackzettel“).

Freihandel ohne Absenkung von Standards
Freihandelsabkommen dürfen nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Sie dürfen weder zu einer Absenkung von Umwelt- und Verbraucherstandards führen, noch dürfen sie die Modernisierung von geltendem Recht verhindern. Und privilegierte Rechtswege durch Schiedsgerichte darf es nicht geben. Das gilt für ACTA, TTIP, CETA und alle Abkommen, die noch folgen werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf ihr Recht

Ob Gruppenverfahren oder außergerichtliche Streitbeilegung (Schlichtungen), Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihr Recht im Wirtschaftsleben geltend machen können, um gleichberechtigte Akteure auf den Märkten zu sein.

Wir Grünen arbeiten weiter daran. Euch ein gutes und gesundes Jahr 2015!