"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor knapp einem Jahr steht die Frage, ob und welche gesetzliche Regelung zur Durchsetzung des „Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ wir brauchen. Sterbehilfe findet statt, viele fragen sich wie damit umzugehen ist. Zum Beispiel fragt man sich das in Seniorenheimen, in denen nun externe Beratung über die Rechte im Alter stattfindet oder auch in der Ärzteschaft. Die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares, das den Zugang zu tödlichen Medikamenten einklagen wollte, hat das Bundesverfassungsgericht unlängst als unzulässig abgewiesen, weil es der Regelung des Gesetzgebers nicht vorgreifen wolle.

In dem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, als einen Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft gekennzeichnet. Maßgeblich ist der Wille des Grundrechtsträgers, der sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit entzieht."

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