Verspäteter Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage - Verbraucher haben das Nachsehen

18. WP - 02.12.2016 Zu dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage erklärt Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

Nach langem Hickhack innerhalb der Koalition hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklage vorgelegt. Zu spät! Angekündigt hatte ihn Minister Maas bereits seit einem Jahr. Doch vor allem Verkehrsminister Dobrindt blockierte.

Ob das Gesetz überhaupt noch in dieser Wahlperiode verabschiedet wird, darf bezweifelt werden. Denn CDU/CSU hatten sich noch Ende Oktober in ihrem Verbraucherbeschluss eindeutig gegen die Einführung einer kollektiven Rechtsdurchsetzung ausgesprochen.

Auch handwerklich lässt der Entwurf zu wünschen übrig: Zwar könnten Verbraucherschutzorganisationen, Handwerkskammern und die IHK in Zukunft in Musterprozessen Rechtsfragen von Gerichten klären lassen. Aber nach der Entscheidung müsste jeder Einzelne trotzdem klagen. Hier hätte sich der Minister an unserem grünen Gesetzentwurf zu Gruppenverfahren aus dem Jahr 2014 orientieren sollen. Er sieht vor, dass sowohl eingetragene Verbände als auch jedes Mitglied der Gruppe als „Gruppenkläger“ klagen können.

Die kollektive Rechtsdurchsetzung ist ein wichtiges Instrument mit dem Verbraucher gemeinsam ihre Rechte gegen Unternehmen durchsetzen können. Zum Beispiel, wenn große Automobilkonzerne falsche Angaben zu den Abgaswerten ihrer Fahrzeuge machen. Doch für die Geschädigten des Abgasskandals kommt das Gesetz wohl zu spät.

Der unwürdige Kleinkrieg der Großen Koalition um längst überfällige Gesetze geht also wieder mal auf Kosten der Verbraucher und zeigt soziale Kälte: Offensichtlich sind die Interessen von Unternehmen wichtiger als die der Verbraucher!

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