Pressemitteilung

Steuererleichterungen auch für die Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelspenden

06.05.2020 I Zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie (Corona-Steuerhilfegesetz) erklärt Renate Künast, Sprecherin für Ernährungspolitik:

 

"Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für Steuerhilfen auf den Weg gebracht. Die darin geregelte Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für die Gaststättenbranche ist richtig. Viele der rund 223.000 gastgewerblichen Betriebe kämpfen in der Corona-Krise ums nackte Überleben, eine zeitlich befristete finanzielle Erleichterung ist da hilfreich.

 

Mir fehlen aber zwei Regelungen:

 

1. Das Gesetz muss explizit auch eine Mehrwertsteuersenkung für die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und Mensen festschreiben. Denn auch die Caterer für Kitas und Schulen sowie Schulküchen brauchen jetzt dringend finanzielle Erleichterungen. Es ist ohnehin absurd, dass sie derzeit 19 Prozent zahlen.

 

2. Zudem muss im Gesetzentwurf ergänzt werden, dass Lebensmittelspenden an Tafeln und gemeinnützige Organisationen in Zukunft umsatzsteuerfrei sind. Dies führt dazu, dass mehr kostenloses Essen für bedürftige Menschen zur Verfügung steht und gerade in diesen Zeiten Lebensmittelverschwendung massiv reduziert wird."