Pressemitteilung

BVerfG-Urteil zu OMT-Beschluss der EZB: Klage erfolglos – EU-Rechtsgemeinschaft gestärkt

18. WP - 21.06.2016

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten OMT-Beschluss (Outright Monetary Transactions) der Europäischen Zentralbank erklären Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik, und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:
  
Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof in seiner Auslegung gefolgt ist. Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren bleiben erfolglos: Der OMT-Beschluss der EZB ist mit EU-Verträgen und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar.
  
Es war richtig, dass sich das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, die Frage der Europarechtskonformität des OMT-Programms durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Aus diesem erstmals in dieser Form stattgefundenen Rechtsprechungsdialog ist die europäische Rechtsgemeinschaft mit dem heutigen Urteil gestärkt hervorgegangen.
  
Der Bundestag muss nun darüber beraten, wie die ihm aus Karlsruhe zugeschriebene Aufgabe angemessen erfüllt werden kann. Bundesregierung und Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, eine etwaige Anwendung des OMT-Programms dauerhaft zu beobachten.
  
Die Karlsruher Entscheidung darf für die EU und die nationalen Regierungen kein Ruhekissen sein. Die EZB wird auch zukünftig die wirtschaftspolitische Krise in der EU nicht beenden können. Hier ist die Politik gefordert. Geldpolitik kann und soll eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik mit dringend notwendigen Investitionen und Strukturreformen sowie gerechter Haushaltskonsolidierung nicht ersetzen. Diese muss aus Brüssel und den nationalen Hauptstädten kommen und nicht aus Frankfurt.
  
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