Die meisten Deutschen sind ausreichend mit Nährstoffen versorgt. Trotzdem geben sie jährlich mehr als 1 Milliarde Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Laut des Bundesinstituts für Risikobewertung nehmen ein Viertel bis ein Drittel der Erwachsenen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein. Auch Nahrungsergänzungsmittel für Kinder werden verstärkt nachgefragt.Nahrungsergänzungsmittel sind als Lebensmittel eingestufte Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffe in verschiedenen Darreichungsformen, die eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung haben. Sie dienen dazu, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie unterliegen keiner Zulassungspflicht, sondern müssen lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durch die Anbieter angezeigt werden.

Wir brauchen eine bessere Regulierung von Nahrungsergänzungmitteln. Daher haben wir von Bündnis 90/ Die Grünen dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die

  • Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung festlegt
  • eine rechtlich verbindliche Positivliste für zugesetzte Stoffe inklusive Festlegungen zu Definition, Wirkung, Sicherheit, Qualität und zulässiger Menge des jeweiligen Stoffs beinhaltet
  • eine Meldestelle zur systematischen Erfassung von Neben-und Wechselwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln, an die sich Verbraucher mit Beschwerden wenden können, vorsieht,
  • verpflichtende Warnhinweise zu Wechselwirkungen mit Arzneimitteln für Nahrungsergänzungsmittel vorschreibt

Zudem muss die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission darauf hinwirken, dass

  • europaweite Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt werden
  • eine europaweit gültige Positivliste für sonstige Stoffe eingeführt wird
  • eine staatliche Zulassungspflicht mit behördlicher Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel eingeführt wird und eine öffentliche Liste im Internet über die zugelassenen Produkte informiert

 Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.