Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Vieles bleibt zu klären

Renate Künast zu Transparenzberichten von Google und Facebook

 

29.07.2018 I Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hatte bei seiner Verabschiedung zu Recht große Kritik ausgelöst, denn es war angesichts der Brisanz des Themas und des Schutzes der Meinungsfreiheit leider ein Schnellschuss.

 

Trotzdem ist festzustellen, die großen sozialen Netzwerke lassen sich nur ungern in die Karten schauen. Deshalb ist es gut, dass nun an dieser Stelle der Bearbeitung von Hatespeech und den Äußerungsdelikten für mehr Transparenz gesorgt wird.

 

Die Berichte zeigen, dass das Gesetz die Unternehmen dazu gebracht hat, mehr geschultes Personal einzustellen. Das ist zu begrüßen, denn auch Social Media tragen Verantwortung für ein gesellschaftliches Zusammenleben, das respektvoll und nicht diskriminierend ist.

 

Die Berichte zeigen allerdings auch, dass noch vieles zu klären ist. Was zum Teil auch an gesetzlichen Mängeln liegt. So gibt es eine Vielzahl an rechtlich komplizierten Fällen und Fragestellungen im Detail. Zum Beispiel sollten alle Unternehmen Nutzern die Möglichkeit geben, gegen eine Sperrung Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu verlangen. Das wäre auch eine Abwehr der Gefahr des Overblocking und damit der Verletzung der Meinungsfreiheit.

 

Die grüne Bundestagsfraktion wertet die Berichte nun sorgfältig aus. Im September werden sie die Ergebnisse im Rahmen eines Fachgesprächs mit Praktikern und Wissenschaftlern erörtern. Sie werden dann allerdings mit gesetzlichen oder praktischen Verbesserungsvorschlägen nicht warten bis die gesetzlich verankerte dreijährige Evaluierungsfrist beginnt.

 

Was falsch ist am NetzDG oder der Richtlinie dazu, muss nach der Auswertung der Transparenzberichte auch zügig geändert werden. Es geht um Grundrechte. Die Grünen im Bundestag werden dazu im Herbst Vorschläge machen.