Solidarischer Weg aus der Krise
(03.02.2012) Die Europäische Union ist in der größten Krise seit ihrem Bestehen. Diese Krise kann nur gemeinsam…
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Für mich ist Verbraucherschutz ein Querschnittsthema und damit sogleich ein Teil von Sozial-, Wirtschafts- und Bürgerrechtspolitik. Wenn es darum geht, gegen überhöhte Gebühren zu kämpfen oder für Kinder und ältere Menschen gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Gütern und Dienstleistungen zu schaffen – dann ist das eine neue Form von Sozialpolitik. Und: Richtig verstanden, ist gute Verbraucherpolitik mit Transparenz und Sicherheit für Kundinnen und Kunden auch ein wirtschaftlicher Standortvorteil. Verbraucherschutz ist auch klassische Bürgerrechtspolitik: die Daten von Kundinnen und Kunden schützen und echte Wahlfreiheit durch Information Transparenz herstellen.
Die Fraktion im Bundestag hat sich deswegen für die nächste Zeit zum Ziel gesetzt, konkrete verbraucherpolitische Projekte anzugehen: Im Zuge der Finanzkrise wurde deutlich, dass unsere Forderungen nach strengeren Regeln für Finanzprodukte, unabhängiger Beratung und einer besseren Aufsicht nichts an Aktualität verloren haben. Außerdem wollen wir den Kampf gegen die Abzockerei von Energiekonzernen und Telefonanbietern aufnehmen. Wir werden gegen gesundheitsgefährdendes Spielzeug vorgehen. Wir wollen die Lebensmittelsicherheit verbessern und dafür sorgen, dass jede und jeder weiß, was in seinem Essen drin ist. Das gilt nicht nur für Chemikalien und Pestizide, sondern auch für gentechnisch veränderte Bestandteile! Nur wenn klar ist, was auf den Teller kommt, haben der Koch und die Köchin echte Wahlfreiheit. Zum Verbraucherschutz gehört für uns aber auch, dass wir den Kampf gegen die Verschuldung von Haushalten aufnehmen und für Sicherheit im digitalen Raum, also im Internet sorgen.
Im Beschluss der grünen Bundestagsfraktion zur Verbraucherpolitik vom Januar 2008 werden die Verbraucherrechte als eine neue Generation von Bürgerrechten bezeichnet. Damit meinen wir, dass Verbraucherschutz den Bürgerinnen und Bürgern auch ermöglicht, den Konzernen wie dem Staat selbstbewusst und auf Augenhöhe entgegenzutreten. Die Europäische Union hat schon im Jahr 1975 verschiedene Verbraucherrechte benannt. Diese sind: das Recht auf Schutz von Sicherheit und Gesundheit, das Recht auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen, das Recht auf Wiedergutmachung von Schäden, das Recht auf Unterrichtung und Aufklärung, das Recht auf Vertretung, das Recht auf angemessenen und effektiven Rechtsschutz und das Recht auf Schutz der Privatsphäre. Vieler diese Ansprüche müssen wir in Deutschland und Europa noch durchsetzen. Wir Grünen haben den Kampf darum aufgenommen!