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Start > Themen > Kinder und Bildung > Kinderrechte

Kinderrechte in die Verfassung

„It takes a village to raise a child“ dieses afrikanische Sprichwort bringt etwas auf den Punkt. Wenn es stimmt, müssen wir eine neue Prioritätensetzung für Kinder erkämpfen. Würden spezifische Kinderrechte im Grundgesetz niedergeschrieben, müsste auf allen Ebenen die Frage beantwortet werden: Ist dies mit den Rechten der Kinder vereinbar? Im Umwelt- und Gesundheitsbereich oder im Rahmen von Stadt-, Schul- und Regionalplanungen wäre eine neue Messlatte anzulegen. Wie sieht ein kindgerechtes Lebensumfeld aus, in dem Platz zum Spielen und für ein bewegungsaktives Leben ist? Wie berechnen wir Schadstoffobergrenzen in der Luft oder erlaubte Rückstandshöchstmengen zum Beispiel von Pestiziden in Lebensmitteln? Eine Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz muss wie ein Prüfauftrag für den Gesetzgeber wirken. Wo immer Entscheidungen zu treffen sind, die sich auf Kinder auswirken, müssen die Interessen der Kinder vorrangig berücksichtigt werden: durch einen vorgegebenen Prüfmaßstab für den Gesetzgeber, bei Entscheidungen über öffentliche Haushalte und an den Gerichten. Ein Recht auf bestmögliche Entwicklung im Grundgesetz würde die Forderung nach einem gesamtstaatlichen Aufbruch in der Bildungspolitik stärken. Es wäre ein expliziter Auftrag an die Politik, mehr individuelle Förderung und damit mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem möglich zu machen.


Eine Formulierung könnte wie folgt aussehen: Art. 6 GG (2) NEU: „Jedes Kind hat ein Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen“.


Aber schon die Debatte um Kinderrechte in der Verfassung legt den Finger auf die richtigen Stellen: Tun wir angesichts der neuen Familienstrukturen, der schwierigen Situation vieler Migrantenkinder, der zunehmend prekären Arbeitsverhältnisse der Eltern genug für die Kinder? Genügen unsere Städte, die Kindergärten, die Schulen den Anforderungen? Haben wir genug Personal und Sachmittel für Kinder- und Jugendarbeit, für akute Notsituationen? Wer Prioritäten verschieben und Gelder umleiten will, braucht dazu das richtige Werkzeug. Wo immer wir versuchen, Politik für Kinder zu machen, heißt das entscheidende Werkzeug: Kinderrechte in die Verfassung.

Zitiert aus Künast: Kinderrechte in die Verfassung! Wie sonst? FPR 2008 Heft 10 481