Grüne Herbstklausur in Mainz
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Union und SPD reden gerne davon, dass sie gentechnikfreie Regionen stärken wollen. Wenn es aber darum geht, tatsächlich mehr Rechtssicherheit zu schaffen, behaupten sie, das würde dem EU-Recht widersprechen. Unser Gutachten zeigt jetzt: Bund, Länder und Kommunen könnten gentechnikfreie Regionen sehr wohl besser vor einem unerwünschten Anbau von Genpflanzen schützen – im Rahmen des geltenden EU-Rechts.
Das Thema Agro-Gentechnik ist aus dem Wahlkampf kaum mehr wegzudenken. Alle Parteien - bis auf die FDP - zeigen sich betont gentechnikkritisch, weil sie wissen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung keine Gentechnik auf dem Teller oder Acker haben will. Doch die Bürgerinnen und Bürger, vor allem Imker, Landwirte und Aktivisten in den gentechnikfreien Regionen sind zu Recht misstrauisch, ob das von CSU-Agrarministerin Aigner verkündete Verbot für den Genmais MON810 auch nach der Bundestagswahl noch gelten wird. CDU und FDP haben bereits lautstark verkündet, das Verbot von MON810 wieder zu kippen.
Umso wichtiger ist es aus GRÜNER Sicht, gentechnikfreie Regionen mit Taten und nicht nur mit Worten zu stärken. Immer dann, wenn gentechnikfreie Regionen vor Ort von Vertretern der Kommunen oder Landesregierungen mehr Unterstützung und mehr Rechtsschutz haben wollten, behaupten die Zuständigen, dies würde dem EU-Recht widersprechen. Mit dem gleichen Argument lehnen Abgeordnete von CDU, CSU und SPD mehr Rechtssicherheit für gentechnikfreie Regionen ab - obwohl sie alle in ihren Wahlprogrammen betonen, wie wichtig ihnen die Unterstützung gentechnikfreier Zonen sei.
Ein von der GRÜNEN Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt nun:
Bund, Länder und Kommunen könnten gentechnikfreie Regionen besser als bisher vor einem unerwünschten Anbau von Genpflanzen schützen, wenn sie denn wollten! Anders als von Union und SPD behauptet ist es dazu nicht nötig, ein langwieriges Verfahren zur Änderung des EU-Rechts abzuwarten.